Kosten & Antragstellung

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen nach Beantragung vollständig und unbürokratisch übernommen. Für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten. Auch die meisten privaten Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie. Darüber hinaus können wir auch für Selbstzahler eine Psychotherapie in unserer Praxis anbieten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um die Einzelheiten zu besprechen.

Beantragung einer Psychotherapie bei gesetzlichen Krankenkassen

  • Sprechstunde & Diagnostik

    Für die erste Sprechstunde, die Diagnostik sowie die Erstellung des Behandlungsplans ist noch kein Therapieantrag erforderlich. Es wird auch keine ärztliche Überweisung benötigt.

  • Konsiliarbericht

    Erst wenn abzusehen ist, dass Sie eine Therapie bei uns beginnen werden, geben wir Ihnen ein Formular mit, das Sie bei Ihrem Hausarzt einreichen. Das ausgefüllte Formular geben Sie wieder bei uns ab.

  • Antragstellung

    Im Anschluss bereiten wir die Antragsunterlagen vor. Von Ihnen wird lediglich eine Unterschrift benötigt. Die Antragsunterlagen und den Konsiliarbericht senden wir bei Ihrer Krankenkasse ein.

  • Start der Therapie

    Sobald die Bewilligung der Krankenkasse eingegangen ist - ca. 2 Wochen nach Antragstellung - können Sie mit der Therapie loslegen und die ersten Therapiemodule besuchen.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie eine Psychotherapie in unserer Praxis beginnen möchten, können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen. Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen ersten Sprechstundentermin.